🌳 Baumbesitzer aufgepasst: Steuervorteil mit §35a EStG!

Mit §35a EStG einen Teil der Baumpflegekosten zurĂŒckholen: Wir zeigen, was absetzbar ist und wie Sie bis zu 4.000 € sparen.

Friday, August 29, 2025

Wir, als professioneller Dresdner Baumpflegebetrieb sorgen fĂŒr Sicherheit, Werterhalt und einen optisch ansprechenden Baum. Unsere Leistungen kosten aber natĂŒrlich auch Geld.
Die gute Nachricht: Ein Teil dieser Kosten lĂ€sst sich ĂŒber die Steuer zurĂŒckholen. Grundlage dafĂŒr ist der § 35a Einkommensteuergesetz (EStG).
Damit Sie genau wissen, welche Leistungen absetzbar sind und welche nicht, haben wir die wichtigsten Punkte fĂŒr Sie zusammengestellt.

Was regelt § 35a EStG?

§ 35a EStG unterscheidet zwischen zwei Arten von begĂŒnstigten Leistungen:

  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

    • Hierzu zĂ€hlen Pflege- und Erhaltungsarbeiten rund um Haus und Garten.

    • Absetzbar: 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr.

  2. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    • Hierunter fallen bestimmte handwerkliche TĂ€tigkeiten im oder am GrundstĂŒck.

    • Absetzbar: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr.

Wichtig: Absetzbar ist immer nur der reine Arbeitslohn – nicht Material, Maschinen oder Entsorgung.

Welche Baumarbeiten lassen sich steuerlich absetzen?

✅ Baumpflege & Erhaltungsmaßnahmen (haushaltsnahe Dienstleistungen)

  • z. B. KroneneinkĂŒrzung, Totholzentfernung, Kronenpflege

  • Maximaler Steuervorteil: bis 4.000 € pro Jahr

✅ BaumfĂ€llungen (Handwerkerleistungen)

  • FĂ€llungen zĂ€hlen immer zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen – unabhĂ€ngig vom Grund.

  • Sie sind also nur bis maximal 1.200 € pro Jahr absetzbar.

  • FĂ€llungen aus rein optischen GrĂŒnden erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

  • FĂ€llungen aus GefahrengrĂŒnden (z. B. SturmschĂ€den, Bruchgefahr) können hingegen berĂŒcksichtigt werden.

✅ Baumpflanzungen

  • Können ebenfalls abgesetzt werden, wenn der Arbeitslohn auf einer separaten Rechnung ausgewiesen ist.

  • Materialkosten sind nicht absetzbar.

Deshalb unsere besondere Rechnungsaufstellung

Möglicherweise haben Sie den Hinweis auf unseren Rechnungen bemerkt: „Position enthĂ€lt den reinen Stundenlohn nach § 35a EStG“.
Wir listen Arbeitskosten getrennt von Material- und Nebenkosten aus. Das macht die Rechnung nicht nur transparenter, sondern sorgt auch dafĂŒr, dass Sie die Leistungen beim Finanzamt problemlos geltend machen können.

Wer profitiert von der Regelung?

✔ Private Haus- und GrundstĂŒcksbesitzer
✔ EigentĂŒmergemeinschaften (z. B. WEGs)
❌ Ausgeschlossen sind dagegen gewerbliche Baumbesitzer.

Ihr Vorteil auf einen Blick

  • Transparente Rechnungen mit ausgewiesenem Stundenlohn

  • Direkter Steuervorteil bis zu 4.000 € jĂ€hrlich

  • Fachgerechte, sichere und nachhaltige Baumpflege

🌿 Fazit

Mit § 35a EStG holen Sie sich ganz einfach einen Teil der Kosten vom Staat zurĂŒck. Wir achten darauf, dass unsere Rechnungen alle Voraussetzungen erfĂŒllen – damit Sie sich entspannt zurĂŒcklehnen und gleichzeitig sparen können.

⚠ ErgĂ€nzender Hinweis zu Steuerfragen

Bitte beachte: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
Die steuerliche Anerkennung von Garten- und Baumpflegearbeiten hÀngt immer von den konkreten UmstÀnden des Einzelfalls ab. Wenn du unsicher bist, wie deine Situation steuerlich einzuordnen ist oder was du geltend machen kannst, wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.