Was braucht mein Baum?
Ein praktischer Leitfaden für Garten-, Baum- und Immobilienbesitzer
Mit §35a EStG einen Teil der Baumpflegekosten zurückholen: Wir zeigen, was absetzbar ist und wie Sie bis zu 4.000 € sparen.
Wir, als professioneller Dresdner Baumpflegebetrieb sorgen für Sicherheit, Werterhalt und einen optisch ansprechenden Baum. Unsere Leistungen kosten aber natürlich auch Geld.
Die gute Nachricht: Ein Teil dieser Kosten lässt sich über die Steuer zurückholen. Grundlage dafür ist der § 35a Einkommensteuergesetz (EStG).
Damit Sie genau wissen, welche Leistungen absetzbar sind und welche nicht, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.
§ 35a EStG unterscheidet zwischen zwei Arten von begünstigten Leistungen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hierzu zählen Pflege- und Erhaltungsarbeiten rund um Haus und Garten.
Absetzbar: 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr.
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Hierunter fallen bestimmte handwerkliche Tätigkeiten im oder am Grundstück.
Absetzbar: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr.
Wichtig: Absetzbar ist immer nur der reine Arbeitslohn – nicht Material, Maschinen oder Entsorgung.
✅ Baumpflege & Erhaltungsmaßnahmen (haushaltsnahe Dienstleistungen)
z. B. Kroneneinkürzung, Totholzentfernung, Kronenpflege
Maximaler Steuervorteil: bis 4.000 € pro Jahr
✅ Baumfällungen (Handwerkerleistungen)
Fällungen zählen immer zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen – unabhängig vom Grund.
Sie sind also nur bis maximal 1.200 € pro Jahr absetzbar.
Fällungen aus rein optischen Gründen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.
Fällungen aus Gefahrengründen (z. B. Sturmschäden, Bruchgefahr) können hingegen berücksichtigt werden.
✅ Baumpflanzungen
Können ebenfalls abgesetzt werden, wenn der Arbeitslohn auf einer separaten Rechnung ausgewiesen ist.
Materialkosten sind nicht absetzbar.
Möglicherweise haben Sie den Hinweis auf unseren Rechnungen bemerkt: „Position enthält den reinen Stundenlohn nach § 35a EStG“.
Wir listen Arbeitskosten getrennt von Material- und Nebenkosten aus. Das macht die Rechnung nicht nur transparenter, sondern sorgt auch dafür, dass Sie die Leistungen beim Finanzamt problemlos geltend machen können.
✔️ Private Haus- und Grundstücksbesitzer
✔️ Eigentümergemeinschaften (z. B. WEGs)
❌ Ausgeschlossen sind dagegen gewerbliche Baumbesitzer.
Transparente Rechnungen mit ausgewiesenem Stundenlohn
Direkter Steuervorteil bis zu 4.000 € jährlich
Fachgerechte, sichere und nachhaltige Baumpflege
🌿 Mit § 35a EStG holen Sie sich ganz einfach einen Teil der Kosten vom Staat zurück. Wir achten darauf, dass unsere Rechnungen alle Voraussetzungen erfüllen – damit Sie sich entspannt zurücklehnen und gleichzeitig sparen können.
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