Braucht Baumschnitt in Dresden eine Genehmigung?

Wir erklären, wann Baumschnitt oder Baumfällung beim Umweltamt Dresden genehmigungspflichtig ist.

Sunday, February 8, 2026

Viele Grundstückseigentümer stellen sich diese Frage: Darf ich meinen Baum einfach schneiden oder fällen, oder brauche ich in Dresden eine Genehmigung?

Die kurze Antwort lautet: Ja! In Dresden sind viele Maßnahmen am Baum genehmigungspflichtig. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, wann Baumschnitt oder Baumfällung erlaubt sind, welche Rolle das Umweltamt Dresden spielt und worauf Sie unbedingt achten sollten, um Bußgelder zu vermeiden.

🌳 Warum gibt es Genehmigungen für Baumschnitt und Baumfällung?

Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtklimas, des Artenschutzes und der Lebensqualität. Deshalb schützt die Stadt Dresden ihren Baumbestand durch eine Baumschutzsatzung.

Diese regelt, welche Bäume geschützt sind und welche Eingriffe erlaubt oder genehmigungspflichtig sind.

Ist Baumschnitt in Dresden genehmigungspflichtig?

Nicht jeder Baumschnitt benötigt automatisch eine Genehmigung. Entscheidend ist Art und Umfang der Maßnahme.

In der Regel genehmigungsfrei:

  • schonende Pflege- und Erhaltungsschnitte

  • Entfernen von toten oder beschädigten Ästen

  • Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, z. B. über Gehwegen

Häufig genehmigungspflichtig:

  • starke Kroneneinkürzungen

  • sogenannte Kappungen

  • Schnitte, die Gestalt oder Vitalität des Baumes dauerhaft veränder

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Arbeiten müssen fachgerecht erfolgen und dürfen den Baum nicht schädigen.

Wann braucht man für eine Baumfällung in Dresden eine Genehmigung?

Eine Baumfällung ist in Dresden fast immer genehmigungspflichtig, wenn:

  • der Baum einen bestimmten Stammumfang überschreitet

  • es sich nicht um einen ausdrücklich ausgenommenen Baum handelt

  • der Baum nicht akut umsturzgefährdet ist

Die Genehmigung wird beim Umweltamt Dresden beantragt. Dort wird geprüft, ob:

  • der Baum gesund oder erhaltenswert ist

  • eine Baumpflege statt Fällung möglich wäre

  • Ersatzpflanzungen erforderlich sind

⚠️ Ohne Genehmigung drohen hohe Bußgelder und Auflagen.

🚨 Sonderfälle: Wann darf sofort gehandelt werden?

In bestimmten Situationen ist keine vorherige Genehmigung nötig:

  • akute Gefahr durch Sturm- oder Bruchschäden

  • drohender Schaden für Menschen oder Gebäude

Dennoch gilt: Maßnahmen sollten dokumentiert und dem Umweltamt im Nachgang gemeldet werden.

🐦 Brut- und Vegetationszeit beachten

Unabhängig von kommunalen Genehmigungen gilt bundesweit der Vogelschutz nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Demnach ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Hecken und andere Gehölze zu fällen, stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen, da in dieser Zeit viele Vogelarten brüten.

Erlaubt sind ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte, sofern keine Nester, Jungvögel oder andere geschützte Tiere beeinträchtigt werden. Zusätzlich gilt der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG: Brutstätten dürfen zu keiner Zeit zerstört werden.

Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr (z. B. bei Sturm- oder Bruchschäden) können eine Ausnahme darstellen, sollten jedoch fachlich begründet, dokumentiert und möglichst mit dem Umweltamt abgestimmt werden.

Unser Tipp: Vorher prüfen, statt später zahlen

Da jede Situation unterschiedlich ist, empfehlen wir:

  • vor größeren Maßnahmen eine fachliche Einschätzung

  • bei Unsicherheit Rücksprache mit dem Umweltamt

  • Ausführung durch professionelle Baumpfleger, die die lokalen Vorschriften kennen

So vermeiden Sie rechtliche Probleme und schützen gleichzeitig Ihren Baum.

🌿 Fazit

Ja – in Dresden benötigen Sie für viele Baumschnitte und fast jede Baumfällung eine Genehmigung.

Ob eine Maßnahme erlaubt ist, hängt von Umfang, Baumart, Zustand und Zeitpunkt ab. Wer sich frühzeitig informiert oder professionelle Hilfe nutzt, spart Zeit, Geld und Ärger.